Kastration und Sterilisation

Die Kastration

Da sowohl Katze als auch Kater bereits ab dem 4.Lebensmonat geschlechtsreif
werden können, sollte die Kastration zeitnah geschehen, um Rolligkeit, Markieren
und unerwünschten Nachwuchs zu verhindern.
  

Unterschied Kastration und Sterilisation

Es hält sich immer noch die Meinung, dass der Unterschied zwischen Sterilisation
und Kastration vom Geschlecht des Tieres abhängig ist. Eine Katze wird
sterilisiert, ein Kater kastriert. Das ist jedoch falsch!
Der Unterschied zwischen diesen beiden Methoden ist das verbleibende sexuelle
Verlangen:
Bei der Sterilisation wird lediglich die Unfruchtbarkeit herbeigeführt durch
Durchtrennen der Samenleiter beim Kater bzw. Eileiter bei der Kätzin. Rein
körperlich ist das Tier nun nicht mehr in der Lage, Nachwuchs zu zeugen bzw. zu
bekommen, bleiben dabei aber sexuell aktiv. Weibliche Katzen werden weiterhin
rollig und auch die Kater streunen durch das Gebiet um Katzen zu decken. Eine
Sterilisation bewirkt keinerlei Verhaltensänderung und Stressabbau, deshalb wird
sie heute kaum noch durchgeführt.
Eine Kastration jedoch beendet die Fruchtbarkeit und den hormonell ausgelösten
Sexualtrieb durch das vollständige Entfernen von Hoden bzw. Eierstöcken und je
nachdem auch die Entfernung der Gebärmutter.
  

Gesetzeslage

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen.
Jedes weibliche und männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden.
Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet
werden, sowie Katzen in "bäuerlicher Haltung".
Die letztgenannte Ausnahme von der Kastrationspflicht betrifft Katzen, die sich
unter anderem in Bauernhofnähe aufhalten, aber als scheue, verwilderte
Streunertiere leben, nicht jedoch gilt diese Ausnahme für solche Tiere, die am
Bauernhof leben und dort gefüttert werden. Sie unterliegen ebenfalls der
Kastrationspflicht.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können TierhalterInnen mit Strafen bis
zu Euro 3.750,-- belangt werden.
Ebenso ist das „Erschlagen“, „Ertränken“ etc. von unerwünschtem Nachwuchs
verboten. Das Tierschutzgesetz verbietet Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten
(§6 Abs. 1 TSCHG, BGBl I Nr. 118/2004 i.d.g.F.). Ein Verstoß dagegen kann mit
hohen Geldstrafen geahndet werden.
  

Katzenkastration hat viele Vorteile

Eine Kastration dient in erster Linie dazu, die Fortpflanzung zu kontrollieren.
Dieser Eingriff bringt jedoch eine Reihe an weiteren positiven Auswirkungen
mit sich, die auch Ihr Leben als Katzenhalter erleichtern:
1. Das Markieren mit Urin verschwindet sofern es bei älteren Katern nicht
bereits zur Gewohnheit geworden ist
2. Kastrierte Tiere verspüren weniger das Bedürfnis nach langen Streifzügen
3. Damit verringert sich die Verletzungsgefahr und auch die Gefahr der
Übertragung gefährlicher Infektionskrankheiten wie z.B. Leukose
4. Bei den Weibchen wird zudem das Risiko von hormonellen Erkrankungen
wie Gesäugetumoren, Zysten und Gebärmutter-Entzündungen gesenkt.
Zudem wird bei Katern das Risiko an Prostatakrebs zu erkranken reduziert.
5. Die Kosten für eine Kastration sind wesentlich geringer als eine ständig
größer werdende Population mit Nahrung und Antiparasitika zu versorgen